Frequently Asked Questions
Wir liefern Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQs für Familien mit Kindern
Habe ich als Mitarbeiter:in/Studierende der Uni Graz automatisch Anspruch auf einen Platz in den betrieblichen Einrichtungen der Uni Graz?
Nein, es gibt generell keinen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in Graz.
Auch in den von der Universität subventionierten Einrichtungen gibt es keinen Anspruch, keinen Rechtsanspruch, keine Garantie und keinen Automatismus.
Wie viele Plätze verfügbar sind, hängt von den tatsächlichen Anmeldezahlen ab.
Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung in Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen.
Familien mit Hauptwohnsitz in Graz werden bei Fragen rund um Kinderbetreuungsplätze beim Grazer ABI-Service informiert und unterstützt: abiservice(at)stadt.graz.at,Telefon 0316/872-7474.
Familien mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (außer Graz) finden hier Information: Kinderdrehscheibe.
unikid & unicare informiert und unterstützt Familien, die wegen des Arbeitsplatzes neu (kurz oder dauerhaft) nach Graz kommen, bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz und administrativen Wegen. Bitte melden Sie sich dazu direkt bei uns.
Wenn mein Kind bereits in die Uni-Krippe geht, wird es automatisch in eine Uni-Kindergarten-Gruppe übernommen?
Nein, dafür besteht kein Anpruch, kein Rechtsanspruch, keine Garantie und keinen Automatismus.
Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig für einen Kindergartenplatz an:
Die Anmeldung in Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen mit Betreuungsbeginn im September findet jährlich von Jänner bis zur ersten Märzwoche statt. Bitte vereinbaren Sie dazu persönliche Termine mit den LeiterInnen der Einrichtungen Ihrer Wahl – auch dann, wenn Sie das Anmeldeformular online ausfüllen.
Wählen Sie mindestens drei Einrichtungen aus, die für Sie von Konzept, Wegzeiten und Öffnungszeiten her gut vorstellbar sind. Wenn Sie weniger als drei Einrichtungen auswählen, kann das von Seiten der Behörde als geringer Bedarf eingestuft werden.
Wieviel kostet ein Krippenplatz/Kindergartenplatz?
Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Universität sind – wie fast alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Graz – in das städtische Tarifsystem eingebunden, d.h. die Monatsbeiträge sind nach Einkommen und Familiensituation sozial gestaffelt.
Wie bekomme ich einen Kinderbetreuungsplatz für mein Kind/meine Kinder?
Die Anmeldung in Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen mit Betreuungsbeginn im September findet jährlich von Jänner bis zur ersten Märzwoche statt. Bitte vereinbaren Sie dazu persönliche Termine mit den LeiterInnen der Einrichtungen Ihrer Wahl – auch dann, wenn Sie das Anmeldeformular online ausfüllen.
Nutzen Sie die Infotage, um die Einrichtungen Ihrer Wahl kennen zu lernen.
Wählen Sie mindestens drei Einrichtungen aus, die für Sie von Konzept, Wegzeiten und Öffnungszeiten her gut vorstellbar sind. . Wenn Sie weniger als drei Einrichtungen auswählen, kann das von Seiten der Behörde als geringer Bedarf eingestuft werden.
Mehr dazu finden Sie auf der unikid & unicare Website.
Was mache ich mit meinem Kind/meinen Kindern an Fenstertagen und in den Schulferien?
Auf der unikid & unicare Website finden Sie Informationen über Betreuungsangebote an schulfreien Tagen.
Da für Fenstertage und schulautonome Tage keine generellen Regelungen bestehen, gibt es dafür kein ständiges Angebot.
Mit einem Abonnement des Newsletters von unikid & unicare werden Sie über nicht reguläre Angebote termingerecht informiert.
Mein Kind ist erkrankt – ich habe dringende Termine und muss (stundenweise) konzentriert anwesend sein. Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt in Graz eine besondere Dienstleistung, die kompetente und verlässliche kurzfristige Betreuung für Ihr Kind anbietet, das aus gesundheitlichen Gründen gerade jetzt (noch) nicht in Betreuungseinrichtung oder Schule gehen sollte und gepflegt werden muss.
In diesen Fällen steht Ihnen in Graz wie auch außerhalb von Graz der Verein KiB children care mit dem Konzept „Notfallmama“ zur Verfügung.
Der Verein KiB – children care organisiert eine "Notfallmama" für die Betreuung zu Hause und ist Tag und Nacht unter 0664/620 30 40 für Familien erreichbar. Der Verein unterstützt Familien mit kranken Kindern nicht nur gezielt und direkt, sondern auch politisch. Eltern erhalten bei der Hotline relevante Auskünfte. Als Vereinsmitglied vermittelt Ihnen der Verein eine Betreuer:in und unterstützt Sie bei Bedarf auch finanziell.
Aus beruflichen Gründen werden wir als Familie nach Graz ziehen – wie kommen wir zu Kinderbetreuung und was muss man für einen Platz in der Schule tun?
Kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Anlaufstelle unikid & unicare, die Sie in Ihrer individuellen Situation beraten und unterstützen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedarfe recherchieren kann. Sollte ein regulärer Kinderbetreuungsplatz nicht rechtzeitig verfügbar sein, so gibt es Möglichkeiten für Zwischen- und Überbrückungslösungen. Auch für kurzfristige Aufenthalte (ein Semster oder zwei Monate bspw.) können Lösungen gefunden werden.
Wir sind als Familie aus beruflichen Gründen nach Graz gezogen, wie finden wir Kontakte zu Familien?
Nutzen Sie das Kursangebot von unikid & unicare: die Kurse finden in der Freizeit statt und sind sehr kostengünstig. Dort finden Sie gleich Kontakt zu anderen Eltern (meist ebenso Universitätsbedienstete) und deren Kindern.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mich in einer familiären Ausnahmesituation mit meinem Kind/meinen Kindern befinde?
Für Familien mit Kindern in Ausnahmesituationen recherchieren wir konkret Ihre Frage und stellen Ihnen Antworten, Kontakte und weiterführende Informationen zur Verfügung.
FAQs für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen
Wie komme ich für meinen pflegebedürftig werdenden Angehörigen/meine pflegebedürftig werdende Angehörige zu einer Einstufung des Pflegebedarfs und zum Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Es soll außerdem die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, den eigenen Bedürfnissen entsprechendes Leben zu führen, erleichtern.
Voraussetzungen (Stand: Februar 2015) für den Bezug von Pflegegeld sind:
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- das Vorliegen eines ständigen Betreuungs- oder Hilfsbedarfs wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
- das Vorliegen eines ständigen Pflegebedarfs von mehr als 60 Stunden im Monat.
Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und wird in sieben Stufen gewährt.
Ein Antrag auf Pflegegeld kann von den pflegebedürftigen Personen selbst, von gesetzlichen VertreterInnen bzw. von Sachwalter:innen, von Familienmitgliedern oder von Haushaltsangehörigen gestellt werden.
Der Antrag kann (per Formular oder formlosem Schreiben) bei folgenden Stellen eingebracht werden:
- Bei der zuständigen Versicherungsstelle der Pensions- oder RentenbezieherIn.
- Für berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige und Bezieher:innen einer Mindestsicherung bzw. eines Rehabilitationsgeldes bei der Pensionsversicherungsanstalt.
- Für Bezieher:innen einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde: bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – Pensionsservice.
Um den tatsächlichen Hilfs- und Betreuungsaufwand zu erfassen, ist für pflegende Angehörige eine Dokumentation des Pflegebedarfs ebenso hilfreich wie notwendig. Die Plattform Mobile Pflege Tirol hat in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Tirol ein Pflegetagebuch erarbeitet, das als Unterstützung bei der Ermittlung des Pflegebedarfs dient.
Der Bezug von Pflegegeld ist außerdem eine Voraussetzung für die Beantragung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit.
Aufgrund von Veränderungen brauche ich eine bestimmte Zeitspanne, um die Organisation rund um meine Familie und die pflegebedürftige Person neu aufzustellen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Dafür können Sie einige Tage Sonderurlaub beantragen oder, wenn es länger dauern sollte, auch die Möglichkeiten einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit oder Hospizkarenz/Hospizteilzeit in Anspruch nehmen.
Auf unserer Website finden Sie hierzu eine Vielzahl an nützlichen, arbeitsrechtlichen Informationen.
Lesen Sie genauere Informationen dazu auch in der unicare-Broschüre, die wir Ihnen gerne zusenden. Sie steht Ihnen natürlich auch als Download zur Verfügung.
Ein Familienmitglied wurde zum Pflegefall. Was mache ich, wenn die Pflegefreistellung aufgebraucht ist?
Die Universität Graz hat diese Situation in der Betriebsvereinbarung zu Sonderurlaube/Dienstverhinderungen geregelt: Alle Dienstnehmer:innen der Universität können aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass um Sonderurlaub ansuchen. Bei Gewährung dieses Ansuchens behält der/die Dienstnehmer:n den Anspruch auf das volle Entgelt.
Unter anderem auch aufgrund unterschiedlicher familiärer Konstellationen, die heute bestehen, hat die Universität Graz unabhängig vom gesetzlichen Anspruch auf Pflegefreistellung vereinbart, dass für die notwendige Begleitung und Pflege von nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, ferner Geschwister und Stiefkinder ohne die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushalts) sowie andere Angehörige, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben, ein Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub besteht.
Nähere Information finden sie auf unserer Homepage unter "Rechtliches & Finanzielles"!
Mein Vater/meine Mutter ist an Demenz erkrankt. Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Auch, wenn Sie nur den Verdacht hegen, dass Ihr Elternteil oder PartnerIn beginnt zu dementieren, suchen Sie möglichst früh professionelle Beratung auf! Mit kooperativen HausärztInnen kann die Frage und die Notwendigkeit einer Pflegeeinstufung gut abgeklärt werden.
Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt und vertraulich an unikid & unicare – oder kontaktieren Sie eine der möglichen Beratungsstellen.
Wenn Sie stundenweise Entlastung brauchen, finden Sie hier einige AnbieterInnen in Graz. Stundenweise Betreuungen können einerseits die hauptverantwortliche Person entlasten, und können andererseits auch als behutsamer Einstieg in professionelle Pflegeleistungen sehr wertvoll sein.
Aufgrund beginnender körperlicher Einschränkungen ist eine Veränderung der Wohnsituation nötig, was kann ich tun?
Die Möglichkeiten hier sind vielfältig:
- Es gibt eine Beratung zur Wohnraumanpassung, die zusammen mit mobilen Diensten oder auch Tageszentren die Häuslichkeit qualitativ verlängern können.
- Es gibt SeniorInnenwohnungen der Stadt Graz, in denen Betreuung bei Bedarf geleistet werden kann.
- Es gibt Einrichtungen, die betreutes Wohnen und SeniorInnenWGs anbieten, in denen Betreuung bei Bedarf geleistet werden kann, die aber auch ohne Betreuungsbedarf bezogen werden können.
- SeniorInnen- und Pflegeheime
Die Infostelle über Versorgungsangebote der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) bietet Information und Orientierung in altersspezifischen Fragen, um angemessene Lösungsmöglichkeiten für den momentanen Unterstützungs- und Pflegebedarf zu finden.
Lesen Sie weitere Informationen dazu auch in der unicare-Broschüre, die wir Ihnen gerne zusenden. Sie steht Ihnen natürlich auch als Download zur Verfügung.
Diese Broschüre bietet Informationen und Kontakte, und soll darüber hinaus hilfreich sein, Gedanken zu ordnen, Pros und Contras abzuwägen, gemeinsam mit anderen Personen Entscheidungen abzuklären.
Meine Eltern pflegen einander, nun tritt einseitig erhöhter Pflegebedarf bzw. erhöhte Belastung auf, was kann ich tun?
Erfahrungsgemäß nehmen Menschen die eigene steigende Pflegebedürftigkeit wie auch die sinkende Belastbarkeit sehr leidvoll wahr. Das kann zur Verweigerung mobiler Dienste führen, da es scheinbar einem Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit gleichkommt. Am besten ist es, langsam eine Einzelperson, etwa in Form eines Besuchsdienstes, an die Person(en) heranzuführen, um die Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen zu entängstigen. Ein persönlicher Kontakt kann sehr hilfreich sein, Hemmschwellen und Ängste abzubauen.
Wenn Sie stundenweise Entlastung brauchen, finden Sie hier einige AnbieterInnen in Graz. Stundenweise Betreuungen können einerseits die hauptverantwortliche Person entlasten, und können andererseits auch als behutsamer Einstieg in professionelle Pflegeleistungen sehr wertvoll sein.
Informieren Sie sich diesbezüglich auf unserer Website unter "unicare-Beratung bei Sorge und Pflege"!
Lesen Sie weitere Informationen dazu auch in der unicare-Broschüre, die wir Ihnen gerne zusenden. Die Broschüre steht Ihnen auch als Download zur Verfügung.
Diese Broschüre bietet Informationen und Kontakte, und soll darüber hinaus hilfreich sein, Gedanken zu ordnen, Pros und Contras abzuwägen, gemeinsam mit anderen Personen Entscheidungen abzuklären.
Ich sorge für meinen pflegebedürftigen Angehörigen/für meine pflegebedürftigen Angehörigen und muss für einige Zeit eine Alternative finden, da ich auf Urlaub/einen Kongress/eine Tagung fahre und in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehe. Was kann ich tun?
Für flexible bedarfsorientierte Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen gibt es einige Möglichkeiten, die wir auf unserer Website nach persönlicher Kontaktaufnahme sammeln.
Hier finden Sie Betreuungspersonen (nicht unbedingt nur Pflegepersonal), die stundenweise Entlastung anbieten: Besuche, Spaziergänge etc.
Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten bietet die Heimhilfe – diese wird wie Pflegehilfe und Hauskrankenpflege durch Trägervereine angeboten
Des Weiteren stehen auch einige Organisationen zur Verfügung die Betreuung für jeglichen Anlass anbieten. Bitte beachten Sie dazu vor allem die Infobox "Pflegeplätze" auf der verlinkten Seite.
Finanzielle Unterstützung zur Finanzierung von professioneller und/oder privater Ersatzpflege bei Abwesenheit der hauptsächlich betreuenden und/oder pflegenden Person kann aus dem Unterstützungsfonds beantragt werden. Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe 3, bei Vorliegen einer demenziellen Erkrankung und für minderjährige Personen, ab Pflegestufe 1.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums!