Schwangerschaft und Elternkarenz
Ein Kind zu erwarten, ist eine ganz besondere Situation im Leben. Vor der Geburt muss überlegt, durchgerechnet und geplant werden. Dabei können Informationen, Gespräche und Denkanstöße hilfreich sein.
Nach der Geburt schaut manches oft anders aus, Pläne werden angepasst. Ziel ist eine stabile, aber dennoch flexible Familienorganisation, Wiedereinstiegsplanung und letztlich Vereinbarkeitsplanung.
Wissenswert für Führungskräfte
- Meldet eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft, so gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot (spätestens) ab 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis (mindestens) 8 Wochen nach dem Geburtstermin.
- Danach hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Unter bestimmten Umständen besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes.
→Rechtsinfo
- Unabhängig von der Inanspruchnahme einer Elternkarenz kann bei einigen Formen des Kinderbetreuungsgeldes geringfügig oder auch mehr dazuverdient werden.
- Besprechen Sie mit Ihrer Mitarbeiterin ggf. eine voraussichtliche Wiedereinstiegsplanung rund um Termin, Stundenausmaß, Arbeitsinhalte.
- Vereinbaren Sie ggf. gleich einen Termin in den ersten Monaten der geplanten Elternkarenz, um diesen Plan zu besprechen und ggf. zu adaptieren.
→Leitfaden berufliche Auszeiten
- Welche Arbeitsinhalte werden übergeben/abgeschlossen/weitergeführt? Soll Kontakt gehalten werden? Wenn ja, wie oft und durch wen?
- Bei Fragen informieren wir Sie gerne!
Wissenswert für MitarbeiterInnen
- Eine Schwangerschaft ist ehestmöglich zu melden, spätestens bis zur 12. Woche. Die Schutzfrist beginnt spätestens 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet frühestens 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit erhalten Sie Wochengeld und es besteht voller Versicherungsschutz.
- Nach dem Ende der Schutzfrist können Sie sich bis zum 2. Geburtstag des Kindes arbeitsrechtlich karenzieren lassen. Unter bestimmten Umständen besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes.
→Rechtsinfo
- Bereiten Sie ein Gespräch mit Ihrer Führungskraft vor und überlegen Sie Ausstiegsszenarien, Übergabemodalitäten und Vertretungsregelungen; möchten Sie Kontakt halten, werden Sie Ihre E-Mail-Adresse nutzen?
→Leitfaden berufliche Auszeiten
- Unabhängig von einer Elternkarenz kann bei einigen Formen des Kinderbetreuungsgeldes bis zu einer bestimmten Grenze dazuverdient werden, während einer arbeitsrechtlichen Elternkarenz jedoch nur geringfügig. In der Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezugs besteht voller Versicherungsschutz.
- Planen Sie den Wiedereinstieg passend zu Ihrem familiären Kontext. Suchen Sie rechtzeitig eine passende Kinderbetreuungsform und planen Sie Zeit für die Eingewöhnung ein.
→Kinderbetreuungsplatz? GESUCHT!
- Flexible Betreuungsformen können dabei ergänzend zu einem oder anstelle eines familiären Netzwerks genutzt werden.
→Flexible Kinderbetreuung
- Frischgebackene Eltern erhalten ein Willkommenspaket mit Informationen und kleinen Geschenken.
- Bei Fragen informieren wir Sie gerne!
Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung
Was bietet Ihnen das Infoservice Vereinbarkeit?
Spezifische kompakt aufbereitete Informationen (Termine, Fristen u.a.) als grundlegendes Wissen über Fakten
Empfehlungen für Handlungsoptionen
Unterstützung bei Identifikation und Klärung beruflicher und/oder familiärer Fragen für Führungskräfte, betroffene Person(en) und Teams
Unterstützung bei der gemeinsamen Gestaltung möglicher (Zwischen-)Lösungen
Einen professionellen Rahmen für Adaptierung von Plänen und Möglichkeiten
Verfügbar in print, online, persönlich vertraulich, Workshop, Kurzinput in Jour fixes