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Beurlaubung vom Studium

Ein Antrag auf Beurlaubung kann für ein oder mehrere Semester gestellt werden und gilt für alle offenen Studien an unserer Universität.
Während einem beurlaubten Semester bleibt Ihr UNIGRAZonline Account aktiv und die Semester werden bei Ihrem Studium nicht weitergezählt.
Da die ÖH-Mitgliedschaft bestehen bleibt, sind Sie zur Zahlung des ÖH-Beitrages für jedes beurlaubte Semester verpflichtet. Achtung: Sollte der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht einlangen, werden Ihre Studien nach Ende der Nachfrist geschlossen. 

Mögliche Gründe

  • Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass oder ärztliche Bestätigung
  • Kinderbetreuungspflichten (bis 7. Lebensjahr)

Hier geht es zu weiteren Informationen und Formularen: Studien- und Prüfungsabteilung.

Kontakt

Mag. Julia Spiegl, Leitung
Harrachgasse 32, 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 2168

Termine bitte nach Vereinbarung

Hilfreich

Finanzielle Förderungen
unikid - Leben mit Kindern
unicare - Angehörige pflegen

Anträge zu Pflegefreistellung, Geburt, Papamonat, Elternkarenz, Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Hospizkarenz, Sabbatical, ...

Gesprächsleitfaden "Berufliche Auszeiten"

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