Beurlaubung vom Studium
Ein Antrag auf Beurlaubung kann für ein oder mehrere Semester gestellt werden und gilt für alle offenen Studien an unserer Universität.
Während einem beurlaubten Semester bleibt Ihr UNIGRAZonline Account aktiv und die Semester werden bei Ihrem Studium nicht weitergezählt.
Da die ÖH-Mitgliedschaft bestehen bleibt, sind Sie zur Zahlung des ÖH-Beitrages für jedes beurlaubte Semester verpflichtet. Achtung: Sollte der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht einlangen, werden Ihre Studien nach Ende der Nachfrist geschlossen.
Mögliche Gründe
- Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass oder ärztliche Bestätigung
- Kinderbetreuungspflichten (bis 7. Lebensjahr)
Hier geht es zu weiteren Informationen und Formularen: Studien- und Prüfungsabteilung.
Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung