Papamonat
Der „Papamonat“ ist eine berufliche Freistellung von bis zu einem Kalendermonat zwischen dem Zeitpunkt der Geburt und dem Ende des Mutterschutzes gegen Entfall der Bezüge. Dienstverhältnis und Versicherungsschutz bleiben aufrecht, es entsteht jedoch kein Urlaubsanspruch. Für einen einmonatigen Papamonat kann ein "Familienzeitbonus“ bezogen werden (diese Summe wird allerdings bei späterem Bezug von Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen).
Väter, die den Papamonat in Anspruch nehmen, sind kündigungs- und entlassungsgeschützt. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Vorankündigung spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet vier Wochen nach dem Ende der Freistellung.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
- Gemeinsamer Haushalt des Vaters mit dem Kind
- Rechtzeitige Vorankündigung (3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin - Frühgburten sind von dieser Frist ausgenommen)
- Fristgerechte Meldung des konkreten Antrittsdatums (spätestens eine Woche nach der Geburt)
Während des Papamonats ist eine geringfügige Beschäftigung nicht möglich.
Achtung: der Papamonat hat nicht immer eine ablaufhemmende Wirkung bei befristeten Dienstverhältnissen (Überschreitung der nach § 109 UG zulässigen Verlängerungen).
Hier geht es zum Formular Ansuchen auf Papamonat.
Hier geht es zur Rechtsinformation über den Papamonat von oesterreich.gv.at.
Hier geht es zur Rechtsgrundlage des Papamonats, dem Väterkarenzgesetz.
Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung
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