Teilzeit – Elternteilzeit
Teilzeitbeschäftigung
Wenn keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen, können Bedienstete ihre Arbeitszeit auf eigenen Wunsch vorübergehend oder dauerhaft herabsetzen.
Die „neue“ wöchentliche Arbeitszeit muss mit der Universität unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart und vertraglich festgehalten werden.
Die Verteilung der Wochenarbeitszeit ist auf verschiedene Arten möglich, Arbeitsanforderungen und Lage der Arbeitszeit sollten aufeinander abgestimmt sein.
- gleichmäßig über 5 Tage in der Woche
- geblockt an weniger als 5 Tagen pro Woche
- saisonal unterschiedlich verteilt: in dichten Zeiten bis zu Vollzeit, bei niedriger Auslastung Zeitausgleich (Modell auch für lange Urlaube oder Sabbaticals geeignet)
Prüfung des Nettogehalts bei Stundenreduktion über den Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer.
Elternteilzeit
Die Elternteilzeit kann wie die reguläre Teilzeitbeschäftigung die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf verschiedene Arten vorsehen. Der Vorteil gegenüber der regulären Teilzeit: auf Elternteilzeit hat man bis zum 7. Lebensjahr des Kindes einen Rechtsanspruch, sofern man bereits 3 Jahre an der Universität beschäftigt war. Zudem unterliegen Eltern in Elternteilzeit einem besonderen Kündigungsschutz.
Eine Änderung der Elternteilzeit ist einmalig möglich.
Stillpausen
Nach Mitteilung und ggf. Bestätigung haben berufstätige stillende Mütter Anspruch auf Stillpausen.
Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung