Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu finanziellen Angelegenheiten zur Verfügung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns - wir unterstützen Sie gerne!
Pflegegeld - Pflegestufe
Das Pflegegeld ist ein Beitrag zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist ein Betreuungs- und Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden monatlich für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, festgestellt durch Sachverständige.
Der Antrag ist beim zuständigen Versicherungsträger (Pensions- oder Rentenbezieher:innen) oder bei der Pensionsversicherungsanstalt (berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige) einzubringen.
Pflegekarenzgeld bei Pflegekarenz/-teilzeit oder Familienhospizkarenz/-teilzeit
Bei plötzlich auftretendem familiären Pflegebedarf, zur Entlastung einer pflegenden Person oder wenn die Pflegesituation (neu) organisiert werden muss, kann mit dem/der ArbeitgeberIn eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Auf Basis der Vereinbarung einer Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz/-teilzeit mit der Arbeitgeberin besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
Finanzielle Unterstützung bei Verhinderung pflegender Angehöriger
Zuwendungen für die Ersatzpflege
Wenn pflegende Angehörige aus wichtigen Gründen (Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe) an der Erbringung der Pflege verhindert sind, kann zur Finanzierung von professioneller und/oder privater Ersatzpflege eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds beantragt werden. Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe 3, bei Vorliegen einer demenziellen Erkrankung und für minderjährige Personen, ab Pflegestufe 1.
Befreiung von Gebühren und Entgelten
Informationen zur Befreiung von der Rezeptgebühr, Rundfunkgebühr und zum Antrag auf Kostenanteile für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Zuschuss zur Familienhospizkarenz
Sollte wegen Entfall des Arbeitsentgelts aufgrund einer Familienhospizfreistellung eine finanzielle Notsituation entstehen, kann ein Zuschuss beim Familienministerium beantragt werden.
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Sollte wegen Entfall des Arbeitsentgelts aufgrund einer Familienhospizfreistellung eine finanzielle Notsituation entstehen, kann ein Zuschuss beim Familienministerium beantragt werden.