Interne Regelungen der Uni Graz
Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (nur AUP)
Die Universität Graz bietet ihren Arbeitnehmer:innen Arbeitsbedingungen, die Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und fördern.
An der Uni Graz können Sie in Absprache mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten Ihre Arbeitszeit zwischen 7 und 18 Uhr flexibel gestalten. Abhängig vom Beschäftigungsausmaß beginnt die Kernzeit um 9 Uhr und endet zwischen 12 und 14 Uhr.
Darüber hinaus können individuelle Vereinbarungen über die Lage der Arbeitszeit getroffen werden, wenn Kinderbetreuungspflichten des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes oder die Übernahme von Pflegediensten naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt bestehen.
Auch die Übernahme von Kinderbetreuungspflichten (z.B. Obsorge) des nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes oder die Übernahme von Pflegediensten naher Angehöriger nicht im gemeinsamen Haushalt kann bei berücksichtigenswerter Begründung Grundlage für eine individuelle Regelung der Arbeitszeit sein.
Betriebsvereinbarung Frühkarenzurlaub für Väter "Papamonat"
Bei gemeinsamem Haushalt mit dem Kind (den Kindern) und der Mutter ist es möglich, während des Beschäftigungsverbots der Mutter nach der Geburt bis zu vier Wochen unter Entfall der Bezüge bei aufrechtem Sozialversicherungsschutz Karenzurlaub in Anspruch zu nehmen.
Beginn und Dauer des Karenzurlaubes ist spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Antritt zu melden.
Betriebsvereinbarung Sonderurlaube/Dienstverhinderungen
Alle Dienstnehmer:innen der Universität können aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass um Sonderurlaub ansuchen. Bei Gewährung dieses Ansuchens behält der/die DienstnehmerIn den Anspruch auf das volle Entgelt.
Unter anderem auch aufgrund unterschiedlicher familiärer Konstellationen, die heute bestehen, hat die Universität Graz festgelegt, dass für die notwendige Begleitung naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, ferner Geschwister und Stiefkinder ohne die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushalts) sowie anderer Angehöriger (die im gemeinsamen Haushalt leben) zu Arztterminen und klinischen Untersuchungen ein Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub unabhängig vom gesetzlichen Anspruch auf Pflegefreistellung bestehen kann.
Betriebsvereinbarung Sabbatical
Als individuell gestaltbare Form einer Auszeit von der Erwerbsarbeit bietet die Universität Graz für Bedienstete die Möglichkeit, unterschiedliche Modellvarianten eines Sabbaticals zu nützen.
Dieses kann unter anderem zur Regeneration, Regelung von Familienangelegenheiten, Verfolgung eigener Projekte u.ä. genutzt werden.
Betriebsvereinbarung zur Gewährung von Geldaushilfen/Gewährung von Gehalts- bzw. Bezugsvorschüssen
Im Fall einer unverschuldeten Notlage oder sonstiger berücksichtigungswürdiger Gründe durch besondere persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse, die eine erhebliche finanzielle Härte darstellen, kann entweder nur eine Geldaushilfe oder nur ein Gehalts- bzw. Bezugsvorschuss gewährt werden.
Betriebsvereinbarung Mobilität und Parkplatzvergabe
Die Universität Graz bekennt sich zu den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und leistet einen aktiven Beitrag zur Gestaltung der Mobilität. Dazu zählt insbesondere die Förderung von Maßnahmen, die eine Steigerung der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad und anderen Formen möglichst nachhaltiger und klimaneutraler Mobilität zum Ziel haben.
Betreuungspflichten von Kleinkindern bzw. schulpflichtigen Kindern bis zur Beendigung der Volksschule wie auch Betreuungspflichten von pflegebedürftigen Familienmitgliedern werden als soziale Aspekte bei den Kriterien der Parkplatzvergabe herangezogen. Nicht zu berücksichtigen ist die Zeit für Besuche in Pflegeheimen.
Bei erschwerten persönlichen Umständen (z.B. temporäre Pflegenotwendigkeit) kann zeitnah eine befristete Parkberechtigung für max. 3 Monate vergeben werden. Das wurde auf Wunsch der Betriebsräte eingerichtet und im Zusammenwirken der Gremien BR AUP, BR WISS und AKGL ermöglicht.
Richtlinie zum Mobilen Arbeiten
Mobiles Arbeiten ist eine Form der Organisation und/oder Ausführung von Arbeit unter Verwendung von Informations‐ und Kommunikationstechnologie, die außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte an einem von den Mitarbeiter:innen selbst gewählten Ort erbracht wird. Ein Antrag auf mobiles Arbeiten kann von Mitarbeiter:innen des Allgemeines Personals sowie von Mitarbeiter:innen mit ausschließlichem Dienstort Universität Graz („Residenzpflicht“) gestellt werden, nicht betroffen sind daher Univ.-Prof., ao.Univ.-Prof., Assoz.-Prof., Ass.-Prof. Studentische Mitarbeiter:innen ist es nicht gestattet, mobil zu arbeiten.
Voraussetzungen für einen Antrag auf Mobiles Arbeiten sind:
- Eignung der Tätigkeit,
- Mindestbeschäftigungsausmaß von 10 Stunden/Woche sowie ein bereits 6 Monate andauerndes Dienstverhältnis,
-
Eignung des Ortes der mobilen Arbeit.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Intranetseite des Personalressorts.
Leistungen der Betriebsräte
Die Betriebsräte stehen Ihnen mit Informationsmaterial, Broschüren und persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung (z.B. flexible Arbeitszeiten, (Eltern-)Teilzeit, Ein Baby kommt uvm.).
Erfolgreich verhandelten die Betriebsräte diverse Betriebsvereinbarungen und andere Maßnahmen vor allem auch unter Beachtung des Schwerpunktthemas „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.
Darüber hinaus bietet Ihr Betriebsrat diverse Service- und Unterstützungsleistungen:
Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal
Tipp: Nähere Informationen finden sich tagesaktuell in der Service-Sektion der Seite brwiss.uni-graz.at.
Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal (BRwiss) bietet laufend verschiedene Aktionen und Vergünstigungen an, von denen auch die jeweiligen Partner:innen der Mitarbeiter.innen und deren Familien profitieren.
Die Angebote reichen von massiven Rabatten bei Online-Einkäufen über Gutscheinaktionen im Kulturbereich bis hin zu verbilligten Urlaubsmöglichkeiten.
Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
- Spar-Gutscheine: Ausgabe durch den BR AUP einmal jährlich an das allgemeine Universitätspersonal (Beamt:innen, Angestellte KV und VBG, Lehrlinge) mit Einkommensgrenze (bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt keine Hochrechnung auf eine Vollzeitbeschäftigung). Anspruchsvoraussetzung: ganzjährige Anwesenheit (aktiv im Dienst befindlich) in der Zeit des Vorjahres – Beschäftigungsverbote nach MSchG zählen als Anwesenheit.
- Sodexo-Gutscheine: Ausgabe durch das Personalressort in Abstimmung mit dem BR AUP jährlich vor Weihnachten an aus dem Globalbudget finanzierte Angehörige des allgemeinen Universitätspersonals (inklusive Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte sowie aus dem Globalbudget finanzierte Projektmitarbeiter:innen), Bundes- und Vertragslehrer:innen (nicht aber Senior Lecturer) sowie Beamt:innen und VB des höheren Dienstes in wissenschaftlicher Verwendung), gestaffelt nach Einkommen mit Berücksichtigung (der Universität gemeldeter) leiblicher oder adoptierter Kinder, vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Weitere Vergünstigungen aus dem Serviceangebot des BR AUP finden Sie auf den Intranetseiten des Betriebsrats.