Finanzielles
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu finanziellen Angelegenheiten zur Verfügung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns - wir unterstützen Sie gerne!
Rechtliche Rahmenbedingungen rund um Vereinbarkeitssituationen finden Sie unter Rechtsinfo.
Allgemein
- Beihilfen und Förderungen wie Wochengeld und Familienbeihilfe listet die Arbeiterkammer Steiermark sehr übersichtlich auf.
- Das Kinderbetreuungsgeld erhalten leibliche sowie Adoptiv- und Pflegeeltern, die ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz mit dem Kind und den Lebensmittelpunkt in Österreich haben.
Informationen zum Kinderbetreuungsgeld bieten die Sozialversicherungsträger - hier die BVA.
- Steuerbonus ab 2019: Familienbonus Plus. Hier finden Sie den Rechner für Ihre optimale Variante
Für Studierende und Familien mit geringem Einkommen
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Studiengebührenerlass für Studierende mit Kind
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Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Unterstützung für einkommensschwache Familien.
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Förderung der flexiblen Kinderbetreuung: Nach dem Familieneinkommen sozial gestaffelte Förderung der Stadt Graz für stundenweise Kinderbetreuung in flexiblen Einrichtungen.
Achtung: Diese Förderung kann nicht für bereits von Uni oder ÖH Uni Graz subventionierte 10-Stunden-Blöcke beim Verein M.A.M.A. bezogen werden. -
Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen: Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Familien unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in der Steiermark.
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Kinderbetreuungskostenzuschuss für StipendienbezieherInnen in der Studienabschlussphase.
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Die Universität Graz gewährt Wiedereinstiegs- bzw. Abschlussstipendien für Frauen sowie einen einmaligen finanziellen Zuschuss für Studentinnen in aktuellen psychosozialen Notlagen.
- Informationen für Studierende über den Bezug der Familienbeihilfe finden Sie hier: Familienbeihilfe für Studierende
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Geringfügige Beschäftigung: Für geringfügig Beschäftigte gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für alle übrigen ArbeitnehmerInnen:Mutterschutz, Wochengeld, Karenz bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes, Recht auf Wiedereinstieg nach der Karenz.
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Zuverdienstgrenze Stipendium: Soviel dürfen Studierende neben der Studienbeihilfe dazu verdienen.
Finanzielle Hilfen in besonderen Lebenslagen
Folgende finanzielle Unterstützungen gibt es in Graz und der Steiermark, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Hilfe in besonderen Lebenslagen des Landes Steiermark
Einmalige finanzielle Hilfen der Stadt Graz
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Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung