Rechtliches & Finanzielles
Rechtliche Rahmenbedingungen rund um Vereinbarkeitssituationen haben wir für Sie unter Rechtsinfo kompakt gesammelt und zusammengefasst.
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu finanziellen Angelegenheiten zur Verfügung.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns - wir unterstützen Sie gerne!
Allgemein
- Beihilfen und Förderungen wie Wochengeld und Familienbeihilfe listet die Arbeiterkammer Steiermark sehr übersichtlich auf.
- Das Kinderbetreuungsgeld erhalten leibliche sowie Adoptiv- und Pflegeeltern, die ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz mit dem Kind und den Lebensmittelpunkt in Österreich haben.
Informationen zum Kinderbetreuungsgeld bieten die Sozialversicherungsträger - hier die BVA.
- Steuerliche Absetzbarkeit bis 2018: Betreuungskosten für Kinder unter 10 Jahren sind bis zu 2.300 € pro Jahr und Kind absetzbar. Welche Kosten genau absetzbar sind und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, lesen Sie bitte hier.
- Steuerbonus ab 2019: Familienbonus Plus. Hier finden Sie den Rechner für Ihre optimale Variante
Für Studierende und einkommensschwache Familien
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Die Universität Graz gewährt Wiedereinstiegs- bzw. Abschlussstipendien für Frauen sowie einen einmaligen finanziellen Zuschuss für Studentinnen in aktuellen psychosozialen Notlagen.
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Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Unterstützung für einkommensschwache Familien.
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Förderung der flexiblen Kinderbetreuung: Nach dem Familieneinkommen sozial gestaffelte Förderung der Stadt Graz für stundenweise Kinderbetreuung in flexiblen Einrichtungen. Diese Förderung kann nicht für die bereits von Universität bzw. ÖH Uni Graz subventionierten 10-Stunden-Blöcke beim Verein M.A.M.A. bezogen werden.
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Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen: Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Familien unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in der Steiermark.
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Geringfügige Beschäftigung: Für geringfügig Beschäftigte gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für alle übrigen ArbeitnehmerInnen: Sie können z.B. bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes in Karenz gehen und haben das Recht auf Wiedereinstieg nach der Karenz.
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Zuverdienstgrenze Stipendium: Soviel dürfen Studierende neben der Studienbeihilfe "dazu verdienen".
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Kinderbetreuungszuschuss für StipendienbezieherInnen in der Studienendphase.
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Studiengebührenerlass für Studierende mit Kind
Finanzielle Hilfen in besonderen Lebenslagen
Folgende finanzielle Unterstützungen gibt es in Graz und der Steiermark, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Hilfe in besonderen Lebenslagen des Landes Steiermark
Einmalige finanzielle Hilfen der Stadt Graz
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Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung