Rechtliches & Finanzielles
Rechtliche Rahmenbedingungen rund um Vereinbarkeitssituationen haben wir für Sie unter Rechtsinfo kompakt gesammelt und zusammengefasst.
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu finanziellen Angelegenheiten zur Verfügung.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns - wir unterstützen Sie gerne!
Finanzielle Förderungen
- Pflegegeld - Pflegestufe
Das Pflegegeld ist ein Beitrag zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist ein Betreuungs- und Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden monatlich für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, festgestellt durch Sachverständige.
Der Antrag ist beim zuständigen Versicherungsträger (Pensions- oder RentenbezieherInnen) oder bei der Pensionsversicherungsanstalt (berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige) einzubringen.
Gerade dann, wenn noch kein professioneller Betreuungsdienst tätig ist, ist es wichtig, dass der Pflegebedarf möglichst genau dokumentiert vorliegt und dass gut informierte Angehörige bei der Begutachtung anwesend sind. Gerne stellen wir Ihnen dazu weitere Unterlagen zur Verfügung.
Empfehlenswert für die Dokumentation ist das Pflegetagebuch – eine Mustervorlage der Plattform Mobile Pflege Tirol und der Arbeiterkammer Tirol als Leitfaden für die Dokumentation. Ebenso empfehlenswert: der Pflegestufen-Rechner.
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung
24-Stunden-Betreuung ist in verschiedenen Organisationsformen förderbar.
- Pflegekarenzgeld bei Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz/-teilzeit (Link zu Anträgen)
Bei plötzlich auftretendem familiären Pflegebedarf, zur Entlastung einer pflegenden Person oder wenn die Pflegesituation (neu) organisiert werden muss, kann mit dem/der ArbeitgeberIn eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Auf Basis der Vereinbarung einer Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz/-teilzeit mit der Arbeitgeberin besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
- Finanzielle Unterstützung bei Verhinderung pflegender Angehöriger
Wenn pflegende Angehörige aus wichtigen Gründen (Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe) an der Erbringung der Pflege verhindert sind, kann zur Finanzierung von professioneller und/oder privater Ersatzpflege eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds beantragt werden. Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe 3, bei Vorliegen einer demenziellen Erkrankung und für minderjährige Personen, ab Pflegestufe 1.
- Weitere finanzielle Unterstützungen
Hier finden Sie vom Sozialministerium aufgelistet weitere Antragsmöglichkeiten:
- Unterstützung einer notwendigen Adaptierung von Wohnraum (Wohnungsadaptierung, Badewannenlift).
- Mobilität (PKW-Adaptierung u.ä.) oder Verbesserung der Kommunikation.
- Befreiung von Rezeptgebühr, Rundfunkgebühr oder Ökostrompauschale.
- Gratis-Vignette.
- Ebenfalls finden Sie hier Informationen zur erhöhten Familienbeihilfe.
- Befreiung von Gebühren und Entgelten
Informationen zur Befreiung von der Rezeptgebühr, Rundfunkgebühr und zum Antrag auf Kostenanteile für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
- Zuschuss zur Familienhospizkarenz
Sollte wegen Entfall des Arbeitsentgelts aufgrund einer Familienhospizfreistellung eine finanzielle Notsituation entstehen, kann ein Zuschuss beim Familienministerium beantragt werden.
Weiterführend: Informationen des Sozialministeriumservice.
Kontakt
Mag. Julia Spiegl, LeitungTermine bitte nach Vereinbarung